Haus bei Trennung – Das sind die Optionen

 



Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

 

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

 

Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Es ist wichtig zu Immobilienvermittler in Hameln beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

 

Öffentliche Teilungsversteigerung



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

 

Das Haus vermieten



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Immobilienverkauf



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Eigentum bei Eheende – Verfügbare Möglichkeiten

 



Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

 

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Öffentliche Teilungsversteigerung



Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

 

Das Haus vermieten



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

 

Verkauf der Immobilie



Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern Immobilienmarketer in Hameln in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Probleme im Immobilienmarkt: Immobilien erwerben, bevor es teurer wird?

 



Der Wohnungsbau erlebt Probleme und wird weiterhin den Druck auf dem Mietmarkt erhöhen. In derselben Zeit erholen sich die Immobilienpreise langsam. Warum man jetzt zuschlagen sollte.

Nach Expertenmeinung hat sich die Immobilienmarktsituation in den letzten Monaten zugespitzt. Besonders im Bereich des Neubaus gibt es große Schwierigkeiten. Laut einem Artikel im Bericht wären dieses Jahr allein 700.000 Wohnungen notwendig gewesen. Doch die enormen Kosten für Bau, Grund und Finanzierung lassen dies nicht zu.

So wurden im Februar dieses Jahres laut dem Statistischen Bundesamt nur 22.300 Neubauwohnungen genehmigt – ein Minus von 20,6 Prozent zum Vorjahr, mit konstant sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai des Vorjahres. Die Zahlen belegen, die aktuellen Bedingungen für den Wohnungsbau sind so schlecht wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.

Ein hoher Wunsch trifft auf massive Baukosten, deutliche Zinsanstiege und verschiedene Vorschriften, was den Wohnungsbau in eine Krise bringt. Gleichzeitig ziehen die seit 2023 rückläufigen Immobilienpreise wieder an. Laut dem deutschen Statistischen Bundesamt sanken die Immobilienpreise im letzten Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark waren renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Immobilien im Umland betroffen.

 

Warum jetzt der richtige Moment ist



Dies könnte die Preise rasch wieder in die Höhe treiben. Erste Signale dieser Entwicklung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Index ist zu beobachten, dass die Preise für bestehende Wohnimmobilien bereits den vierten Monat in Folge stiegen. Im vierten Monat des Jahres stieg der Europace-Preisindex gegenüber dem Vormonat um 0,35 Immobilienberater Hameln % auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen mit 1,25 % den größten Preisanstieg verzeichneten. Diese Richtung könnte sich weiterentwickeln.

 

Es gibt viele Gründe für den Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preisrückgänge moderat waren, bieten sich Kaufinteressierten jetzt bessere Verhandlungschancen. Das Zeitfenster könnte sich bald zu Ende gehen, da die eingependelten Zinsen und gesunkenen Preise viele frustrierte Käufer wieder aktivieren.

Auch angesichts des Mietenanstiegs erscheint der Erwerb von Immobilien besonders sinnvoll. In dieser Phase, in der die Preise noch niedrig und die Zinsen konstant, ist der Zeitpunkt optimal für einen Kauf von Immobilien. Potentielle Käufer sollten daher diese Gelegenheit ergreifen und kaufen. Ein erfahrener regionaler Makler kann Ihnen dabei helfen, die richtige Wohnung zu finden, während ein freier Finanzierungsberater eine passende Finanzierung für Sie erstellt.

Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt: Jetzt kaufen, bevor die Preise steigen?

 



Der Wohnungsbau erlebt Probleme und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt erhöhen. In derselben Zeit erholen sich die Immobilienpreise langsam. Warum man jetzt nicht länger zögern sollte.

Fachleuten zufolge hat sich die Lage am Immobilienmarkt in den letzten Monaten weiter verschlechtert. Besonders im Bereich des Baus von neuen Wohnungen gibt es gravierende Hindernisse. Laut einem Artikel im Magazin wären heuer allein 700.000 neue Wohneinheiten erforderlich gewesen. Doch Baukosten, Grundstückskosten und Finanzierungskosten machen dies fast unmöglich.

So wurden im zweiten Monat dieses Jahres laut dem Statistischen Bundesamt nur 22.300 Wohnungen neu genehmigt – ein Rückgang von 20,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mit konstant sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai des Vorjahres. Die Zahlen belegen, die aktuellen Bedingungen für den Wohnungsbau sind so problematisch wie seit den Nachkriegsjahren nicht mehr.

Ein hoher Wunsch trifft auf stark gestiegene Baukosten, hohe Zinsen und umfangreiche Regularien, was den Wohnungsbau in eine besondere Lage versetzt. Gleichzeitig nehmen die Immobilienpreise wieder zu. Laut dem Statistischen Bundesamt sanken die Immobilienpreise im vergangenen Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark waren sanierungsbedürftige Altbauten und ländliche Immobilien betroffen.

 

Warum der Zeitpunkt jetzt günstig ist



Dies könnte die Preisentwicklung schnell umkehren. Erste Indikatoren dieser Trendwende sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Wohnimmobilienindex ist zu beobachten, dass die Preise für bestehende Wohnimmobilien bereits den vierten Monat in Folge stiegen. Im April 2024 stieg der Europace-Preisindex gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen mit 1,25 % den größten Preisanstieg verzeichneten. Diese Richtung könnte sich fortführen.

 

Warum jetzt kaufen?



Gerade dort, Makler Hameln wo die Preisrückgänge moderat waren, bieten sich potentiellen Käufern aktuell mehr Spielraum. Das Zeitfenster könnte sich bald enden, da die stabilen Zinsen und gesunkenen Immobilienpreise viele Interessenten wieder zu Käufen bewegen.

Auch angesichts des steigenden Mietniveaus erscheint der Kauf einer Immobilie besonders vorteilhaft. In dieser Phase, in der die Immobilienpreise noch günstig und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienerwerb. Mögliche Käufer sollten daher diese Chance nutzen und handeln. Ein ortsansässiger, erfahrener Makler kann Ihnen dabei helfen, die richtige Immobilie zu finden, während ein unabhängiger Finanzierungsberater eine maßgeschneiderte Finanzierung für Sie ausarbeitet.

Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Auswahl des passenden Maklervertrags: Was ist wichtig?

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

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